Neue deutsche Windlastnorm

– Wichtige Informationen nicht nur für Veranstalter! –

 

Überblick

  • Die Neuregelung zu den Windlastzonen betrifft Bühnenbauer und Veranstalter im Open-Air-Bereich.
  • Bühnen müssen hinsichtlich ihrer Windlasten neu berechnet werden. Das führt letztendlich zu höheren Mietpreisen, da zusätzliche Lasten transportiert bzw. angemietet werden müssen.
  • Vorteile für den Veranstalter ergeben sich durch die höhere Standfestigkeit der Bühnen, zusätzlich sichert der uneingeschränkte Regenschutz die Bespielbarkeit der Bühnen.

Für die Klärung spezifischer Fragen zu den Windlasten hinsichtlich Ihrer geplanten Veranstaltung, steht Ihnen die Firma Equipment Bühnen und Veranstaltungstechnik GmbH selbstverständlich zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die Windlastnorm dient zur Berechnung der ungünstigsten Wirkungen, die der natürliche Wind in der Überlagerung mit anderen Einwirkungen auf die tragenden Teile von Baukonstruktionen ausübt. Diese ist Grundlage für eine sichere Bemessung der Tragfähigkeit und den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit Fliegender Bauten.
Aufgrund des globalen Klimawandels und der daraus resultierenden Probleme wird nicht länger ausgeschlossen, daß sich das Sturmklima auch in Deutschland verschlechtert. Abhängig von der geographischen Lage sind die durchschnittliche Windgeschwindigkeit und die Windhäufigkeit unterschiedlich. Der Überarbeitung bestehender Normen mit dem Ziel einer wirklichkeitsnahen Erfassung der Windwirkungen geht also eine stärkere Differenzierung der Windlastzonen voraus. Der Arbeitskreis Fliegende Bauten hat daher auf seiner Sitzung im November 2007 beschlossen, daß aufgrund der neu eingeführten Windzonen für Deutschland die in den statischen Berechnungen veranschlagten Windlasten für fliegende Bauten nicht mehr für ganz Deutschland anwendbar sind.

Das Windklima wird durch eine Windzonenkarte erfaßt, welche zeitlich gemittelte maßgebende Windgeschwindigkeiten für verschiedene geographische Regionen angibt. Nach der Neuregelung gibt es in Deutschland nun 4 verschiedene Windlastzonen. War es vorher möglich, fliegende Bauten gemäß den entsprechenden Windlastnormen und in Absprache mit den örtlichen Bauämtern uneingeschränkt in ganz Deutschland aufzustellen, gelten nun für die einzelnen Zonen folgende Regelungen:
Für Fliegende Bauten, die in Windlastzone 1 und 2 oder nicht in Küstenregionen aufgestellt werden, ergeben sich keine Änderung.
Für Fliegende bauten, die in Küstenregionen in Windlastzone 3 und 4 aufgebaut werden sollen, sind folgende Sondermaßnahmen, nach Absprache mit den örtlichen Bauordnungsämtern, zu treffen:

  • Ergänzende statische Nachweise
  • Konstruktionsverstärkungen
  • Teilabbau
  • Zuverlässige Wetterprognosen
  • Windgeschützte Aufstellorte

Für eine uneingeschränkte Genehmigung für alle 4 Windzonen ist ein statischer Nachweis zu erbringen. (Angaben nach AG Fliegende Bauten)

In der Vergangenheit wurden an Bühnen Windlastreduzierungen vorgenommen, wenn statt Planen z.B. winddurchlässige Gazen verwendet wurden. Diese Reduzierungen sind nicht mehr zulässig. Gazen müssen voll berechnet werden, da Gazen bei Regen nachweislich nicht winddurchlässig sind.

Zum Jahresanfang 2007 wurde die aktuelle Fassung der DIN Windlastnorm rechtskräftig eingeführt und in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommen. Damit ist die Norm bindend für die Standsicherheitsbemessung zur Berücksichtigung der einwirkenden Windlasten auch bei Fliegenden Bauten.
Fliegende Bauten sind gerade in den Windlastzonen 3 und 4 von nun an stärker zu sichern. Dadurch entstehen dem Aufsteller erhebliche Mehrkosten, da zusätzliche Lasten gemietet und transportiert werden müssen, um den geforderten Normen zu entsprechen.

Die Neuregelung der Windlastzonen erwirkt auch Vorteile. Open Air Bühnen besitzen nun eine garantierte höhere Standfestigkeit und sind weitaus besser gegen einfallenden Regen gesichert. Dies bedeutet eine bessere Bespielbarkeit der Bühnen und eine Verbesserung des Komforts für die auftretenden Künstler.

Zuerst einmal gilt, gerade für Außenveranstaltungen in den Zonen 3 und 4, Finger weg von vermeintlichen Schnäppchen! Schadensansprüche werden in der Regel an den Veranstalter gestellt, selten an den Verursacher, also den Aufsteller direkt. Auch Vermittler wie Agenturen befinden sich in dieser Haftungskette.
Beachtet werden sollte außerdem, dass ausnahmslos jedes Bauwerk dem öffentlichen Baurecht unterliegt, unabhängig von seiner Größe.
Um Nutzungsuntersagungen und/oder Schadensfälle zu vermeiden und die Bespielbarkeit der Bühne zu gewährleisten, sollten nur Bühnen angemietet werden, deren Aufsteller folgende Nachweise erbringen kann:

  • Standsicherheitsnachweis. Wird benötigt für alle Baumaßnahmen. Das ist die statische Berechnung der Gesamtkonstruktion, also nicht nur Nachweise und Prüfzertifikate der Einzelkomponenten wie Traversen oder Podeste
  • Prüfbuch. Bundesweit erforderlich für alle Fliegenden Bauten in dem jeder Aufbau festgehalten und jeder Mangel vermerkt wird
  • Ausführungsgenehmigung. Setzt ein Prüfbuch voraus. Mit der befristeten Ausführungsgenehmigung wird die Gültigkeit des Prüfbuches dokumentiert.

Des weiteren: Klauseln wie „Die Konstruktion muss entsprechend dem geltenden Baurecht ausgeführt sein“ sollten in jedem Fall Bestandteil von Ausschreibung und Auftrag sein.
Ordern Sie auch bei kleineren Konstruktionen „Prüfbuchbühnen“ und lassen sie sich den Nachweis als Kopie zuschicken.
Achtung: Erst die Abnahme durch die örtliche Bauordnungsbehörde (Bauamt/Bauordnungsamt) gibt ausreichende Sicherheit vor Haftungsauseinandersetzungen!

Bei Open-Air Veranstaltern sorgen die Neuregelungen der Windzonen sowie die abweichenden Bestimmungen der Länder-Bauordnungen für Unsicherheit. Die komplizierten Vorschriften setzen ein fundiertes Fachwissen voraus. Insbesondere dynamische Lasten (Windkräfte) werden permanent unterschätzt. Die Überwachungsbehörden sind der Zahl der Open-Air Veranstaltungen allerorten längst nicht mehr gewachsen.
Hinzu kommt, dass die neuen Windlastenverordnungen Fliegender Bauten in den vergangenen Jahren offenbar falsch gehandhabt wurden. Darauf deutet z.B. die Verlängerung von Prüfbüchern bzw. Genehmigung von Bühnenstatiken hin, die eigentlich hätten nicht sein dürfen. Die neuen Forderungen verpflichten den Aufsteller dazu, selbst noch gültige Prüfbücher dem TÜV zur Überprüfung vorzulegen.
Im Schadensfall sind Haftungsprobleme vorprogrammiert. Aber auch ohne Schaden sind Außenveranstaltungen mit unzulässigen Bauten durch Einsprüche Dritter und einer Nutzungsuntersagung der Behörden stets gefährdet.

Vertrauen Sie auf uns!
Wir verstehen uns hauptsächlich als Dienstleister für Open-Air Veranstaltungen. Die uneingeschränkte Bespielbarkeit der von uns errichteten Bühnen und somit ein Höchstmaß an Planungssicherheit für den Veranstalter besitzen bei uns oberste Priorität.
Als eines der führenden Bühnenbauunternehmen in Deutschland achtet Equipment Bühnen und Veranstaltungstechnik GmbH darauf, daß die geltenden Normen und Richtlinien für die Konstruktion Fliegender Bauten eingehalten werden. In der Praxis heißt das: Es werden ausschließlich Bühnen mit gültigen Prüfbüchern vermietet und jede unserer Konstruktionen ist für alle 4 Windzonen zugelassen.
Das Team der Equipment Bühnen und Veranstaltungstechnik GmbH bestehend aus Bühnenmeistern, Statikern und Technikern besitzt das nötige Fachwissen und die Erfahrung, die Bedingungen unserer Bühnen hinsichtlich Wetterschutz und Wettersicherheit zu optimieren und sind in der Lage, auch für widrigste Umstände Lösungen zu schaffen.
Vor Ort wird dem Veranstalter die volle Unterstützung durch unser technisches Personal garantiert, welches die Bühnen während der gesamten Veranstaltung betreut.
Bei Sturm bieten z.B. das von Equipment Bühnen und Veranstaltungstechnik GmbH verwendete pneumatische Abwurfsystem die Möglichkeit, die Wandplanen wie vorgeschrieben ab Windstärke 8 aus der Konstruktion zu entfernen und somit die Standsicherheit der Bühne bis Windstärke 12 zu garantieren.
Durch eine professionelle Arbeitsweise auf höchstem Niveau schützt Equipment Bühnen und Veranstaltungstechnik GmbH, in Zusammenarbeit mit seinen Partnern, Veranstalter im Open-Air Bereich vor möglichen Schadensfällen und Nutzungsuntersagungen.

Wir beraten Sie fachkundig zu Open-Air-Bühnen und stellen Ihnen ein passendes Angebot dar!